Die Kostenübernahme

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen zunächst nur Ihre Krankenversicherungskarte.

 

 

Antrag

 

Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, Sie müssen nach den Probesitzungen („probatorischen Sitzungen“) und vor Behandlungsbeginn einen Antrag stellen. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen erhalten Sie beim Psychotherapeuten. In der Regel übernehmen Psychotherapeuten für Sie die meisten dieser verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Sie brauchen das Formular nur noch durchzulesen und zu unterschreiben. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Krankenversicherungskarte dabei haben.

 

 

Approbation, Zulassung, Richtlinienverfahren

 

Psychotherapeuten müssen bestimmte Merkmale erfüllen, damit sie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.

 

Sie müssen:

•approbiert sein, also eine staatliche Behandlungserlaubnis besitzen,

•von einer „Kassenärztlichen Vereinigung“ zugelassen sein und

•ein psychotherapeutisches Verfahren anwenden, das sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und zugelassen ist („Richtlinienverfahren“).

Dazu gehören bisher:◦die analytische Psychotherapie,

◦die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,

◦die Verhaltenstherapie.

 

Sie klären möglichst gleich beim ersten Kontakt mit einem Psychotherapeuten, ob eine Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. In der Regel lässt sich dies auch bereits vor dem ersten Kontakt herausfinden:

•über die Internetseite einer Landespsychotherapeutenkammer – einige Kammern bieten dort auch Patienteninformationsdienste an,

•über die Auskunft der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, Internet (Stichwort „Psychotherapeutensuche“) oder Anruf,

•über eine Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.

 

 

Keine Zuzahlung

 

Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.

 

Ausfallgebühr

Psychotherapeuten sind jedoch berechtigt für vereinbarte, aber von Ihnen kurzfristig abgesagte Sitzungen eine Ausfallgebühr zu erheben, ebenso wenn Sie unabgemeldet nicht zum vereinbarten Termin kommen. Zulässig ist eine Frist von 48 Stunden.

 

Verlängerung

 

Eine Therapie kann verlängert werden, wenn Fortschritte sichtbar sind aber bewilligte Umfang noch nicht ausreicht. Dies wird von Therapeut und Klient gemeinsam besprochen. Für die Verlängerung ist ein Antrag notwendig.

 

 

Abgelehnter Antrag

 

Die gesetzlichen Krankenkassen können einen Antrag ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen, die für jeden kostenfrei ist.

 

 

Kostenerstattung

 

Es gibt zu wenige Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Deshalb müssen Patienten häufig monatelang – manchmal auch noch länger – auf einen Behandlungsplatz warten. Wenn Sie aber belegen können, dass Sie schon bei mehreren Psychotherapeuten nachgefragt haben und dringend einer Behandlung bedürfen, sollen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten der Behandlung bei Psychotherapeuten erstatten, die keine Zulassung haben. Solche Psychotherapeuten haben zwar eine Approbation, also ihre staatliche Behandlungserlaubnis, aber keine Kassenzulassung. Diese Psychotherapeuten arbeiten in einer Privatpraxis. Sie stellen Ihnen eine Rechnung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen können. Die Kostenerstattung sollte aber zuvor von der Krankenkasse schriftlich bewillgt  worden sein. Nähere Informationen zum Vorgehen erhalten Sie bei den Landespsychotherapeutenkammern und im BPtK-Ratgeber "Kostenerstattung".

 

 

Datenschutz

 

Der gutachterpflichtige Antrag an die Krankenkasse enthält auch einen Bericht mit Angaben zu Ihren Beschwerden und Ihrer Krankengeschichte. Psychotherapeuten verfassen diese Berichte so, dass weder Ihr Name noch Daten enthalten, die auf Ihre Identität schließen lassen. Der anonymisierte Bericht wird in einem getrennten, verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse geschickt. Die Krankenkasse schickt den Brief und eventuell weitere Unterlagen zu früheren Behandlungen ungeöffnet an den Gutachter weiter. Der Gutachter prüft die Begründung des Antrags, ohne zu wissen, um wen es sich handelt.

 

 

Private Krankenversicherung

 

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Viele private Krankenversicherungen lehnen jedoch einen Versicherungsschutz für psychisch kranke Menschen ab oder schränken die Leistungen im Fall einer psychischen Erkrankung ein.

 

Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren („Richtlinienverfahren“). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

 

 

Beihilfe

 

Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. Der ander Teil der Kosten wird in der Regel von der privaten Versicherung übernommen. Beihilfe und Private Krankenversicherung schicken Ihnen auf einen Anruf hin gern die Antragsunterlagen für Psychotherapie zu. Die ersten sog. "probatorischen" Sitzungen werden in jedem Fall übernommen. Vor einem Erstgespräch benötigen Sie also noch keine Bewilligung durch die Beihilfe oder der PKV.

 

 

Erziehungsberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche

 

In Deutschland gibt es über 1.000 Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Beratung ist streng vertraulich und kostenlos. Ratsuchende Eltern, Kinder und Jugendliche können sich direkt an eine örtliche Beratungsstelle wenden. Erziehungsberatung wird sehr häufig bei auffälligem Sozialverhalten von Kindern und Jugendlichen und Schulleistungsproblemen in Anspruch genommen. Die Adresse einer Beratungsstelle können Sie auf der Internetseite der „Bundeskonferenz für Erziehungsberatung“ finden. Es reicht die Eingabe der Postleitzahl oder des Wohnortes aus.

 

 

Sozialamt

 

Sind Sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage,  dann können Sie eine Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen.

 

 

Selbstzahler

 

Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie meist wie ein Privatversicherter behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollten Sie vor Beginn der Behandlung klare, möglichst schriftliche Absprachen treffen.

 

Aus: http://www.bptk.de/patienten/wege-zur-psychotherapie.html

Psychotherapeuten

Judith Fortmann

(Homepage im Aufbau)

Irmtraud Lemper